23.04.2024

Wir informieren Sie: Zahl der Gewerbeanzeigen im 1. Quartal 2024

Anzeigepflichtige Tatbestände Gemäß §14 der Gewerbeordnung (GewO) muss der Gewerbetreibende persönlich ein Gewerbe bei der zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde) an-, um- oder abmelden. Dieser Anzeigenpflicht muss nachgekommen, wer einen selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt. Die Gewerbeanzeige muss innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Tätigkeit erfolgen.


Ebenfalls einer Gewerbeanzeige bedarf es, wenn

1. der Betrieb verlegt wird,

2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder

3. der Betrieb aufgegeben wird.

Es gibt zwei Möglichkeiten eine Gewerbeanzeige vorzunehmen

Möglichkeit 1

Persönliche Vorsprache mit Termin:

Die Gewerbeanzeige wird im Bürgerservice Ü.-Punkt, Christophstraße 1, 88662 Überlingen direkt per EDV erfasst.

Der Gewerbetreibende erhält seine Gewerbeanzeige direkt.

Kosten

Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städtischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr muss in Bar oder per Kartenzahlung beglichen werden.

Möglichkeiten Termine zu vereinbaren:

1. Online Buchungssystem über die Homepage

www.ueberlingen.de

2.Online Buchungssystem über die App „cleverq“

(kostenlos im AppStore für Android und IOS)

3. Per QR-Code

4. Telefonisch unter Tel. 07551-99-0

Zum Termin mitbringen:

  • Personalausweis Gewerbetreibender
  • Falls Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist, einen aktuellen Handelsregisterauszug
  • Gebühr

Möglichkeit 2

Online über unsere Homepage:

Es gibt nun die Möglichkeit, die Gewerbeanzeige online von zu Hause aus zu machen.

Die Gewerbeanzeige wird vom Gewerbetreibenden selbstständig über untenstehende Links erfasst und direkt an uns übermittelt.

Die Gewerbeanzeige wird dann von uns geprüft, im Gewerberegister erfasst und daraufhin wird die Gewerbeanzeige zusammen mit der Rechnung per Post an den Gewerbetreibenden verschickt.

Kosten

Die Gewerbeanzeige kostet derzeit lt. städtischer Verwaltungsgebührensatzung 50,60 €. Die Gebühr wird per Rechnung erhoben und muss überwiesen werden

Gewerbe anmelden

https://www.ueberlingen.de/sbw-dienstleistungen/496

Gewerbe abmelden

https://www.ueberlingen.de/sbw-dienstleistungen/902

Gewerbe ummelden

https://www.ueberlingen.de/sbw-dienstleistungen/883

Bitte informieren Sie sich im Voraus, ob für die Ausübung Ihres Gewerbes Erlaubnisse von anderen Behörden eingeholt werden müssen (von der IHK etc.).

14.05.2024
Fehler beim Druck der Wahlbenachrichtigung für die Ortsteile
Beim Druck der Wahlbenachrichtigungen ist ein Fehler passiert. In den Teilorten mit Ortschaftsratswahl wurde die Wahlberechtigung für diese nicht explizit aufgeführt. Der Druck und auch der Versandt war nicht mehr zu stoppen, so dass sich die Wahlleitung entschlossen hat, nochmals für alle Wahlberechtigten in den Teilorten eine korrekte Wahlbenachrichtigung drucken und zustellen zu lassen. Grundsätzlich besteht das Wahlrecht in den Teilorten für die Ortschaftsratswahl aber immer, wenn das Wahlrecht für den Gemeinderat gegeben ist.
14.05.2024
Kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung: Sprechtage
Frau Irene Wickbold wurde am 28. September 2022 als kommunale ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung vom Gemeinderat bestellt. Sie ist Ansprechpartnerin für die vielfältigen Belange von Menschen mit Behinderung – in dieser Funktion ist sie vor allem beratend tätig. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Verbesserung der Barrierefreiheit und die Stärkung der Interessenvertretungen, daneben nimmt Sie die Aufgabe als Inklusionsbeauftragte der Stadt war.
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